Geldauflagen in Baden-Württemberg
Geldauflagen in Nordrhein-Westfalen
Geldauflagen in Rheinland-Pfalz
Geldauflagen und Bußgelder richtig akquirieren
Geldauflagen-Entscheider bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
Musterbrief/Adressen: Aufnahme in die Bußgeldverteilerlisten
Musterdatei personalisierte Adressen
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Bremen gehört zu den Bundesländern in denen die Aufnahme in die Liste der Geldauflagenempfänger besonders streng ausgelegt werden. Einrichtungen, die in diese Liste aufgenommen werden möchten müssen einige Kriterien erfüllen. Unter anderem müssen sie, sofern sie nicht in Bremen oder Bremerhaven oder in der Metropolregion Nord-West ihren Sitz haben, erheblich und nennenswert in Bremen oder Bremerhaven tätig sind. Demzufolge ist die Liste der Geldauflagenempfänger mit 186 Organisationen überschaubar. Hinzu kommt, dass Staatsanwälte in Bremen seit zwei Jahren kaum noch Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen vergeben, sondern vermehrt der Staatskasse zuteilen.
Richter sind dagegen unabhängiger. Sie dürfen Geldauflagen auch an nicht gelistete Einrichtungen vergeben. Staatsanwälten ist dies durch die Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz und Verfassung verwehrt. Zudem müssen ab bestimmten Zuweisungshöhen der Dienstvorgesetzte oder die Behördenleitung die Zuweisung genehmigen, was dazu führte, dass die Zuweisungen an die Staatskasse zunahmen und die Zuweisungen der Staatsanwälte innerhalb von zwei Jahren auf ein Drittel schrumpfte.
Die unentbehrliche Grundlage für Ihre Bussgeldmarketingplanungen in Bremen, inkl. 7 Grafiken, 3 Tabellen inklusive Liste der Geldauflagenempfänger 2018 bis 2022.
6 Seiten, 7,50 Euro
Mit über 80 Millionen € sind die Zuweisungen an gemeinnützigen Einrichtungen seit Jahren recht stabil. Zwar gingen die Geldauflagen in den letzten fünf Jahren insgesamt zurück (136 Mio. € im Jahr 2019 gegenüber knapp 173 Mio. € im Jahr 2015). Allerdings traf die Staatskasse diese Entwicklung weitaus stärker.
Entwicklung der Geldauflagen in Deutschland 2010 bis 2019, 5 Grafiken, 1 Tabelle
5 Seiten, 15,00 Euro
Über 5,3 Millionen Euro wurden im Jahr 2022 von niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften an gemeinnützige Einrichtungen zugewiesen. Damit erhöhten sich die Geldauflagen gegenüber dem Vorjahr um mehr als 700.000 Euro und erreichten einen neuen Höchststand seit 2016.
Gleichzeitig ging die Zahl der gemeinnützigen Einrichtungen die im Jahr 2022 Geldauflagen zugewiesen bekamen auf den niedrigsten Stand der letzten zehn Jahre zurück.
Im Gegensatz zu den meisten Bundesländern ist es in Niedersachsen nicht zwingend vorgeschrieben, dass sich die NPOs in das Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen eintragen müssen um Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu erhalten.
Im aktuellen Verzeichnis (Stand Juli 2023) sind 1.714 Einrichtungen gelistet.
2022 erhielten 973 Einrichtungen Geldauflagen zugeteilt. Davon sind nur 355 in dem vom OLG Oldenburg geführten Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen enthalten.
618 Einrichtungen, die im Jahr 2022 Geldauflagen zugewiesen bekamen, sind nicht gelistet. Allerdings sind die Geldauflagen an gelistete Einrichtungen deutlich höher als an nicht gelistete Einrichtungen.
Die unentbehrliche Grundlage für Ihre Bußgeldmarketingplanungen in Niedersachsen, inkl. 7 Grafiken und 4 Tabellen, darunter Auszug aus der Liste der Zuweisungsempfänger in Niedersachsen (TOP 200).
6 Seiten, 12,00 Euro
Im Jahr 2022 wurden in Brandenburg 4,77 Mio. Euro Geldauflagen vergeben, zwar fast 1,5 Mio. Euro weniger als im Vorjahr aber immerhin deutlich mehr als in den letzten 10 Jahren zuvor. Der größere Teil floss in die Staatskasse, für gemeinnützige Einrichtungen standen aber immerhin 1,87 Mio. Euro zur Verfügung, die sich etwa 600 Zuwendungsempfänger teilten.
70 Prozent der nach § 153a StPO eingestellten Verfahren in Brandenburg werden von den Staatsanwaltschaften verfügt was in etwa auch dem bundesweiten Durchschnitt entspricht. Gemeinnützige Einrichtungen erhielten in den letzten Jahren von den Gerichten etwas höhere Zuweisungen als von den Staats¬anwaltschaften
Die unentbehrliche Grundlage für Ihre Bußgeldmarketingplanungen in Brandenburg, inkl. 3 Tabellen und 5 Grafiken, darunter Liste der Zuweisungsempfänger in Brandenburg (Auszug).
7 Seiten, 7,50 Euro
Nachdem die Geldauflagenzuweisungen in Hessen im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr anstiegen setzte sich der Trend auch 2024 fort: Im Jahr 2024 stiegen die Zuweisungen in Hessen um knapp 185.000 Euro auf 12,738 Millionen Euro. Davon wurden der Staatskasse 2,749 Millionen den gemeinnützigen Einrichtungen 9,989 Millionen Euro zugewiesen. Die Anteile gingen also nahezu unverändert mit 21,58 % an die Staatskasse und 78,42 Prozent an gemeinnützige Einrichtungen. 1.269 Empfänger (inklusive Staatskasse) erhielten im Jahr 2024 Geldauflagen aus Hessen (Vorjahr: 1.201).
Aktuelle Fakten und Daten für Ihr Bußgeld-Fundraising in Hessen: 457.136 Strafverfahren wurden im Jahr 2024 in Hessen abgeschlossen. Von diesen erledigten Verfahren wurden 14.705 Verfahren verbunden mit einer Geldauflage nach § 153a StPO Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 eingestellt.
Etwas mehr als die Hälfte der Geldauflagen (zugewiesene Beträge) wurden 2024 von hessischen Staatsanwaltschaften zugewiesen. Bei Staats- und Amtsanwaltschaften werden auch zahlenmäßig die meisten Verfahren eingestellt noch bevor sie überhaupt vor Gericht behandelt werden. Von Amtsgerichten wurden im Jahr 2024 etwa ein Drittel der Geldauflagen zugewiesen. Hessische Landgerichte verfügten knapp sieben Prozent der hessischen Geldauflagen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen.
Top 100: die Einrichtungen mit den höchsten Einnahmen im Jahr 2024 mit Vergleich zu den Vorjahren, dazu die einnahmenstärksten NPOs in ihrer jeweiligen Zielgruppe, Liste aller Einrichtungen die 2024 über 10.000 Euro Geldauflagen aus Hessen erhielten.
Was für Sie sonst noch wichtig ist: In den nächsten fünf Jahren wird jeder fünfte Strafrichter, Staats- und Amtsanwalt altersmäßig ausscheiden. Bei den jüngeren Jahrgängen werden mehr Frauen als Männer nachrücken.
Die unentbehrliche Grundlage für Ihre Bußgeldmarketingplanungen in Hessen, inkl. 13 Grafiken und 9 Tabellen und Liste aller Zuweisungsempfänger ab 10.000 €.
27 Seiten, 15,00 Euro
2024 wurden in Rheinland-Pfalz rund 9,667 Millionen Euro Geldauflagen vergeben, über 1,5 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Davon erhielten gemeinnützige Einrichtungen 7,8 Mio. € (= 80,7%), mehr als je zuvor. 1,8 Mio. € (=19,3%) wurden der Staatskasse zugewiesen. Der prozentuale Anteil der Zuweisungen an gemeinnützige Einrichtungen ging leicht zurück liegt aber weit über dem langjährigen Durchschnitt von 2001 bis 2023 (74,9 Prozent).
Aktuelle Fakten und Daten für Ihr Bußgeld-Fundraising in Rheinland-Pfalz.
Die unentbehrliche Grundlage für Ihre Bußgeldmarketingplanungen in Rheinland-Pfalz, inkl. 7 Grafiken und 5 Tabellen und Liste der Top-Zuweisungsempfänger 2022 bis 2024.
6 Seiten, 9,00 Euro
Geldauflagen in Höhe von 32.679.537,08 € wurden 2023 in Nordrhein-Westfalen an die Staatskasse und an gemeinnützige Einrichtungen zugewiesen und damit über 2,3 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Die Staatskasse nahm im Jahr 2023 mit knapp 18 Millionen € ein, gemeinnützigen Einrichtungen wurden mit fast 13,7 Mio. € 1,2 Mio. € mehr zugewiesen als im Vorjahr.
Aktuelle Fakten und Daten für Ihr Bußgeld-Fundraising in Nordrhein-Westfalen.
Insgesamt erhielten von den über 10.000 in Nordrhein-Westfalen gelisteten gemeinnützigen Einrichtungen 2.834 Einrichtungen im Jahr 2023 insgesamt 13.682.111,20 €. Zuweisungen an nicht in der OLG-Liste aufgeführten Einrichtungen gingen auf unter 2 Prozent zurück.
Die unentbehrliche Grundlage für Ihre Bussgeldmarketingplanungen in Nordrhein-Westfalen, inkl. 9 Grafiken, 11 Tabellen und Liste der Top-Zuweisungsempfänger 2023.
16 Seiten, 12,00 Euro
Entwicklung 2008 bis 2023:
Der Frauenanteil nimmt besonders bei jüngeren Jahrgängen zu.
Durchschnittsalter der potenziellen Zuweiser stabil. Generationenwechsel steht bevor.
Im 15-Jahres-Vergleich 2008 bis 2023 hat sich die Frauenquote unter den Richtern, Staats- und Amtsanwälten die mit der Zuweisung von Geldauflagen befasst sind deutlich erhöht.
Besonders bei den jüngeren Jahrgängen bis 35 Jahre ist der Anteil der Richterinnen und Staatsanwältinnen deutlich höher als bei ihren männlichen Kollegen.
Je nachdem, welche Zielgruppe Sie bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten erreichen möchten kann dies auch Auswirkungen auf die künftige Ansprache Ihrer Zielgruppe haben.
Die Datei enthält die Alterstrukturen männlicher und weiblicher Strafrichter/innen und Statsanwälte/innen für die Jahre 2008, 2013, 2018 und 2023.
2 Tabellen, 6 Grafiken
6 Seiten, 15,00 Euro
So optimieren Sie Ihr Bußgeld-Fundraising. Format: PDF
Anleitungen und Beschreibung der Vorgehensweise im Bußgeld-Fundraising (PDF):
Dieser Beitrag beschreibt ausführlich, wie Sie Ihre Bußgeld-Fundraising-Strategie aufbauen und für Ihre Projekte bei den richtigen Entscheidern akquirieren.
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Musterbrief an listenführende Justizbehörden zur Aufnahme in die Bußgeldlisten. Format: RTF/DOC/XLS/CSV
Vorlage (RTF/DOC) für Anschreiben an die listenführende Justizbehörden inkl. Adressen der listenführenden Justizbehörden (Excel-/CSV-Format) inkl. Email, URL, Telefon.
Die Aufnahme in die «Bußgeldverteilerliste» können Sie überregional bei den listenführenden Stellen oder auch bei einigen Landgerichten regional formlos unter Beifügung der Satzung, des aktuellen Vereinsregisterauszugs, einer Kopie des Freistellungsbescheids und – falls vorhanden – Bescheinigungen über Mitgliedschaft in einem Dachverband beantragen. Ob Sie den Eintrag regional oder überregional beantragen hängt weitgehend von Ihrem Tätigkeitsgebiet ab.
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